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Grundsteuer

Wichtige Information zur Grundsteuerreform

Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung für alle Grundstücksbesitzer in diesem Jahr

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts war der Gesetzgeber verpflichtet die Grundsteuer neu zu regeln was er Ende des letzten Jahres nun getan hat. Daher ist für alle 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in der Bundesrepublik eine Neubewertung der Bemessungsgrundlage zur Grundsteuer notwendig. Um es nicht zu einfach zu machen durften die Bundesländer eigene Berechnungsmethoden verabschieden, was auch viele gemacht haben (unter anderem auch Bayern).

Für Sie bedeutet dies im Einzelnen:

  • Abgabepflicht einer Feststellungserklärung für
    •  jedes einzelne Grundstück (unabhängig von der Nutzung)
    • jeden Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb
  • Frist zur Abgabe der Erklärungen (aktuell) zwischen 01.07. und 31.01.2023!
  • Abgabe der Erklärung hat grundsätzlich in elektronischer Form zu erfolgen
  • Die neue Grundsteuer wird dann ab 2025 erhoben

 

Um dieser Verpflichtung nachzukommen haben Sie folgende Optionen:

1.) Sie erstellen die Erklärungen selbst

Sie können diese Erklärungen selbst erstellen. Hierzu steht ihnen z.B. das kostenlose Programm der Finanzverwaltung ELSTER zur Verfügung.
Sofern Sie noch keinen Zugang haben, beachten Sie bitte dass Sie sich rechtzeitig dort registrieren (www.elster.de) (wegen der Vorlaufzeit von ca. 2-3 Wochen).
Die Erklärungen können Sie dann ab 01.07.2022 (aktuell frühester geplanter Zeitpunkt der Bereitstellung) dort bearbeiten und an das Finanzamt übermitteln.

2.) Sie lassen die Erklärung durch uns erstellen.

Sie können natürlich auch uns mit der Erstellung der Erklärungen beauftragen. Wir übernehmen dann kostenpflichtig

  • die Erstellung der Erklärung
  • Übermittlung der Erklärung an die Finanzverwaltung
  • Klärung eventueller Rückfragen des Finanzamtes
  • Prüfung des entsprechenden Bescheides.

3.) Was kostet die Erstellung bei uns

Der Gesetzgeber sieht für die Erklärung eine Gebühr nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 bzw. 11a StBVV welche sich nach dem Grundsteuerwert orientiert. Die nachfolgenden Beispiele zeigen, wie hoch die Vergütung (je Grundstück) bei einem Ansatz der üblichen Mittelgebühr wäre:

  • Grundsteuerwert von 250.000 €       =          1.086,- Euro netto
  • Grundsteuerwert von 500.000 €       =          1.373,- Euro netto
  • Grundsteuerwert von 1.000.000 €    =          1.972,- Euro netto

Wir haben beschlossen unseren Mandanten eine gesonderte Honorarvereinbarung nach § 4 der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) anzubieten. Die Höhe des Honorars ist Wertunabhängig und richtet sich dabei lediglich nach der Grundstücksart und wird pro Erklärung wie folgt berechnet:

  • unbebaute Grundstücke                                    je Einheit            250,00 Euro    (zzgl. USt)
     
  • Eigentumswohnungen, Ein- und
    Zweifamilienhäuser                                           je Einheit            400,00 Euro    (zzgl. USt)
  • Mietwohngrundstücke                                       je Einheit            500,00 Euro    (zzgl. USt)
  • Nichtwohngrundstück (Geschäftsgrundstücke,
    Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke), je Einheit            600,00 Euro    (zzgl. USt)
  • Betrieb der Land- und Forstwirtschaft               pro Betrieb      1.000,00 Euro    (zzgl. USt)

Dieses Pauschalhonorar deckt alle damit zusammenhängenden Arbeiten entsprechend der oben aufgeführten Auftragsbeschreibung ab. Bei erheblichen Mehraufwand (bei Sonderfällen, komplexen Problemen…) behalten wir uns eine Stundenabhängige Abrechnung vor, würden Sie aber davor informieren.

4. Neumandate / unterstützende Beratung

Auch wenn Sie noch kein Mandant bei uns sind können Sie uns eine entsprechende Anfrage (siehe Kontakte – z.Hd. Herrn Peters oder Herrn Schiffmann) zukommen lassen. Aufgrund des aktuell hohen Arbeitsaufkommens kann es aber zu einem Aufnahmestopp kommen.
Ferner bitten wir zu beachten dass wir für die erstmalige und einmalige Beauftragung zur Erstellung der Feststellungserklärung zur Grundsteuer ausnahmsweise eine zusätzliche Erstberatungsgebühr (zusätzlicher Aufwand für Erfassung und Neuanlage der Daten, Identifikation…) in Höhe von 75,- Euro zzgl. USt) erheben.

Auch wenn Sie die Erklärungen selbst machen möchten, stehen wir Ihnen natürlich für eventuelle Rückfragen gerne zur Verfügung. Der Stundensatz hierfür beträgt 120,- Euro (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer). Sollten Sie bei der Bearbeitung merken dass Sie selbst doch nicht weiterkommen, so können Sie uns natürlich auch später noch beauftragen.